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Panama

Ausländische Investoren finden Panama generell aufgrund seiner relativ flexiblen und freundlichen Regelungen sowie diverser Anreize als günstiges Ziel zum Kauf von Immobilien. Hier sind einige der bemerkenswerten Regelungen und Schritte, die mit dem Kauf von Immobilien in Panama als ausländischer Investor verbunden sind:

Regelungen zum Eigentumserwerb:

  1. Gleichberechtigung: Ausländer genießen dieselben Rechte wie panamaische Bürger hinsichtlich des Eigentumserwerbs, mit Ausnahme von Immobilien innerhalb von 10 Kilometern von den Landesgrenzen.
  2. Grundbuchauszug: Es ist entscheidend zu überprüfen, ob die Immobilie einen klaren Grundbuchauszug hat. Es wird auch empfohlen, eine Titelversicherung abzuschließen.
  3. Landarten: Land kann als Besitzrecht (ROP) oder als eingetragenes Eigentum erworben werden. Eingetragenes Land bietet mehr Sicherheit, während ROP-Land einige Risiken und Komplikationen hat.

Investitionsanreize:

  1. Steueranreize: Panama bietet verschiedene Steuervorteile, darunter Steuerbefreiungen für die Einfuhr von Materialien und Ausrüstungen.
  2. Visum für Befreundete Nationen: Bürger ausgewählter Länder können ein Visum für Befreundete Nationen beantragen, welches den Erhalt von Aufenthalt und Arbeitserlaubnissen erleichtert.

Prozess des Immobilienkaufs:

  1. Rechtliche Vertretung: Ein renommierter Anwalt sollte für die Navigation durch rechtliche Prozesse, die Durchführung von Due Diligence und das Verfassen von Verträgen beauftragt werden.
  2. Kaufvertrag: Nach der Auswahl einer Immobilie wird ein Vertrag über die Verkaufsabsicht erstellt, der die vereinbarten Bedingungen, Konditionen und den Preis festlegt.
  3. Anzahlung: Typischerweise wird eine Anzahlung von 10% des Kaufpreises geleistet.
  4. Due Diligence: Der Anwalt des Käufers führt eine Due Diligence durch, um sicherzustellen, dass die Immobilie frei von Belastungen und Schulden ist und einen klaren Titel hat.
  5. Endgültiger Kaufvertrag: Nach erfolgreicher Due Diligence wird der Endgültige Kaufvertrag (Escritura de Compraventa) vor einem Notar unterzeichnet.
  6. Registrierung: Nach dem Verkauf muss die Immobilie beim Öffentlichen Register eingetragen werden.

Gebühren und Steuern:

  1. Übertragungssteuer: Der Käufer ist in der Regel für die Zahlung der Übertragungssteuer verantwortlich, die etwa 2% des aktualisierten eingetragenen Wertes der Immobilie beträgt.
  2. Notargebühren: Die Notargebühren betragen in der Regel 1-2% des Kaufpreises.
  3. Rechtsanwaltsgebühren: Die Anwaltsgebühren können zwischen 1-3% des Kaufpreises liegen.

Finanzüberlegungen:

  1. Finanzierung: Für Nichtansässige kann es schwierig sein, eine Finanzierung zu erhalten. Viele finanzieren den Kauf aus ihrem Heimatland.
  2. Grundsteuer: Einige Immobilien können bis zu 20 Jahre von der Grundsteuer befreit sein, abhängig von Wert und Lage.
  3. Versicherung: Aufgrund der Anfälligkeit Panamas für Naturkatastrophen wie Überschwemmungen und Erdrutsche ist es ratsam, eine Immobilienversicherung abzuschließen.

Zusätzliche Überlegungen:

  • Immobilienmakler: Obwohl nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann die Beauftragung eines mit den lokalen Märkten vertrauten Immobilienmaklers von Vorteil sein.
  • Verträge auf Spanisch: Rechtliche Verträge sind auf Spanisch verfasst. Eine zuverlässige Übersetzung ist entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Visumoptionen: Der Immobilienbesitz kann Anträge auf verschiedene Visumoptionen unterstützen, darunter das Rentner-Visum (Pensionado), welches mehrere Vorteile und Rabatte bietet.

Schlussfolgerung:

Panama bietet eine förderliche Umgebung für ausländische Investoren, die Immobilien kaufen möchten, mit günstigen Gesetzen, Steuervorteilen und hohen Renditechancen. Sorgfältige Due Diligence, rechtliche Vertretung und Verständnis der lokalen Gesetze und Prozesse sind jedoch entscheidend, um potenzielle Risiken zu navigieren und einen reibungslosen Prozess beim Erwerb von Immobilien zu gewährleisten.