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Spanien

Vereinbarung zur Reservierung: Vor dem Kaufvertrag gibt es normalerweise eine Reservierungsvereinbarung. Diese stellt sicher, dass die Immobilie vom Markt genommen und zu einem festen Preis reserviert wird. Eine Anzahlung, typischerweise einige Tausend Euro, ist erforderlich. Privater Kaufvertrag (Contrato de Compraventa): Dieser Vertrag legt die Verkaufsbedingungen fest, einschließlich Zahlungsmethoden und Baufristen. Urkunde (Escritura Pública): Nach Fertigstellung der Immobilie wird eine Urkunde vor einem Notar unterzeichnet, was den Eigentümerwechsel sicherstellt. Immobilienregistrierung: Nach dem Kauf muss der neue Eigentümer die Immobilie beim örtlichen Grundbuchamt registrieren lassen. Gebühren beim Kauf von Off-Plan-Immobilien in Spanien:

MwSt. (IVA): Bei Off-Plan-Immobilien müssen Käufer die MwSt. (IVA) zahlen, die zum Zeitpunkt des letzten Updates 10 % des Immobilienpreises beträgt. Stempelsteuer (Actos Jurídicos Documentados – AJD): Diese Steuer betrifft die Verwaltungsdienste beim Kauf eines neuen Hauses und variiert je nach Region, typischerweise zwischen 0,5 % und 1,5 %. Notargebühren: Diese Gebühren sind für die Beglaubigung der Urkunde fällig und können je nach Wert der Immobilie variieren, normalerweise zwischen €600 und €1.000. Grundbuchgebühren: Nach dem Notartermin muss die Immobilie registriert werden, was zwischen €400 und €650 kosten kann. Anwaltskosten: Wenn Sie einen Anwalt für den Kauf engagieren (sehr empfehlenswert), rechnen Sie mit Gebühren von etwa 1 % des Kaufpreises. Bankgebühren: Wenn Geld aus dem Ausland überwiesen oder ein Hypothekendarlehen aufgenommen wird, sollten Wechselkurse, Bankgebühren und Hypothekenabschlusskosten berücksichtigt werden. Immobilienbewertung: Bei der Aufnahme einer Hypothek verlangt die Bank eine professionelle Bewertung der Immobilie.

WICHTIGE DETAILS UND FAKTOREN BEIM HAUSKAUF IN SPANIEN.

  1. NIE-Nummer erhalten:

Ausländische Käufer müssen zuerst eine spanische NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjero) erhalten, die für den Immobilienkauf, Bankgeschäfte und andere rechtliche Angelegenheiten in Spanien erforderlich ist.

  1. Finanzierung klären:

Entscheiden Sie, ob Sie bar bezahlen oder eine Hypothek benötigen. Spanische Banken bieten in der Regel auch Ausländern Hypotheken an, aber die Bedingungen können variieren, und die Zinsen können höher sein als für Einwohner.

  1. Rechtliche Vertretung:

Es ist ratsam, einen Anwalt zu beauftragen, der mit dem spanischen Immobilienrecht vertraut ist, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und bürokratischen Belange korrekt abgewickelt werden.

  1. Auswahl einer Immobilie:

Wenn Sie eine geeignete Immobilie gefunden haben, müssen Sie möglicherweise eine Reservierungsgebühr zahlen, um sie vom Markt zu nehmen, während die rechtliche Prüfung durchgeführt wird.

  1. Sorgfaltspflicht:

Ihr Anwalt wird Einzelheiten zur Immobilie, Eigentum, ausstehenden Schulden, Grundstücksgrenzen und anderen rechtlichen Belangen überprüfen.

  1. Privater Kaufvertrag:

Nach Abschluss der rechtlichen Überprüfung wird ein privater Kaufvertrag unterzeichnet und eine Anzahlung, normalerweise 10 % des Kaufpreises, geleistet.

  1. Endzahlung und Urkunden:

Der Restbetrag wird bei Unterzeichnung der öffentlichen Kaufurkunde (Escritura) in Anwesenheit eines Notars gezahlt. Danach wird die Urkunde beim Grundbuchamt zur Registrierung eingereicht.

  1. Steuern und Gebühren:

Rechnen Sie damit, etwa 10-15 % des Kaufpreises für Steuern und Gebühren zu zahlen, einschließlich Grunderwerbsteuer (ITP) oder MwSt. (IVA), Notargebühren, Grundbuchgebühren und Anwaltskosten.

Eigentumsoptionen:

Ausländer treffen auf keine Beschränkungen beim Erwerb von Eigentum, sei es Land, ein Haus oder eine Wohnung. Allerdings können verschiedene Immobilientypen und Standorte unterschiedliche Renditen, Lebensstilvorteile und steuerliche Auswirkungen haben.

Aufenthalt durch Immobilieninvestition:

Spanien bietet ein „Golden Visa“-Programm an, das Nicht-EU-Bürgern durch eine Investition von mindestens €500.000 in spanisches Eigentum einen Aufenthalt ermöglicht.

Steuerliche Auswirkungen:

Ausländische Immobilienbesitzer müssen verschiedene Steuern zahlen, einschließlich Steuer für Nicht-Residenten, Vermögensteuer, lokale Grundsteuern und möglicherweise Kapitalertragsteuer beim Verkauf.