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Thailand

Rechtliche Beschränkungen für ausländische Eigentümer in Thailand:

  • Ausländische Staatsangehörige können in Thailand kein Land direkt besitzen.
  • Ausländer dürfen jedoch rechtlich Eigentumswohnungen besitzen. In einer bestimmten Eigentumswohnung darf der ausländische Besitz jedoch nicht mehr als 49% der Gesamtfläche aller Einheiten ausmachen.
  • Es ist für Ausländer möglich, ein Gebäude auf dem Land zu besitzen, ohne das Land selbst zu besitzen.

Rechtliche Due-Diligence:

Grundbuchprüfung: Vor dem Kauf ist es entscheidend sicherzustellen, dass der Entwickler klare und rechtliche Rechte an dem Grundstück hat. Referenzen des Entwicklers: Es wird empfohlen, die vergangenen Projekte, den Ruf und die finanzielle Stabilität des Entwicklers zu überprüfen. Vertragsprüfung: Stellen Sie sicher, dass alle Bedingungen und Verpflichtungen (von beiden Seiten) ausdrücklich genannt und verstanden werden. Dazu gehört auch das Verständnis der Ausstiegsstrategie, falls Sie Ihre Meinung ändern oder wenn das Projekt nicht wie geplant voranschreitet.

Gebühren beim Kauf von Off-Plan-Immobilien:

  • Übertragungsgebühr: Eine Gebühr für die Übertragung des Eigentums an der Immobilie.
  • Stempelsteuer & Spezifische Unternehmenssteuer (SBT): Diese fallen unter bestimmten Bedingungen an. Die genauen Beträge können variieren.
  • Quellensteuer: Abhängig von der steuerlichen Situation des Verkäufers.
  • Wartungsgebühren: Bei Eigentumswohnungen können dies gemeinschaftliche Dienstleistungen wie Sicherheit, Reinigung und Wartung von gemeinsam genutzten Einrichtungen wie Schwimmbädern umfassen.
  • Anschlussgebühren: Kosten im Zusammenhang mit dem Anschluss von Versorgungsleitungen an die neue Immobilie.
  • Anwaltskosten: Kosten im Zusammenhang mit der Beauftragung von Rechtsanwälten, um sicherzustellen, dass Ihre Transaktion rechtlich einwandfrei ist.

Grundeigentum: Ausländer dürfen in der Regel kein Land in Thailand besitzen. Sie können jedoch Land für bis zu 30 Jahre pachten, und der Pachtvertrag kann potenziell verlängert werden.

Eigentumswohnungen: Ausländer können Eigentumswohnungen besitzen, vorausgesetzt, dass nicht mehr als 49% der Gesamtfläche der Eigentumswohnung im Besitz von Ausländern ist. Dies ist die unkomplizierteste Art der Immobilieninvestition für Ausländer.

Kaufprozess:

  • Berechtigungsprüfung: Stellen Sie sicher, dass Sie die Berechtigungskriterien für den Immobilienkauf erfüllen, insbesondere für Eigentumswohnungen, und die ausländische Quote respektieren.
  • Rechtsberatung: Suchen Sie Rat bei einem angesehenen örtlichen Immobilienanwalt, um die rechtlichen Details zu klären.
  • Auswahl der Immobilie: Wählen Sie eine Immobilie, die Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget entspricht und für ausländische Eigentümer verfügbar ist.
  • Anzahlung: Nach der Auswahl einer Immobilie müssen Sie in der Regel eine Anzahlung leisten, um sie zu reservieren.
  • Due Diligence: Lassen Sie Ihren Anwalt eine Due-Diligence-Prüfung der Immobilie durchführen, um sicherzustellen, dass keine rechtlichen Belastungen bestehen.
  • Kaufvertrag: Überprüfen und unterzeichnen Sie den Kaufvertrag und stellen Sie sicher, dass Sie alle Bedingungen und Konditionen verstehen.
  • Zahlung: Vereinbaren Sie die Zahlung gemäß den vereinbarten Bedingungen, normalerweise über ein Fremdwährungskonto in Thailand.
  • Übertragung der Immobilie: Die Übertragung des Eigentums wird beim Landamt abgeschlossen, wo Eigentumsdokumente ausgetauscht und Steuern und Gebühren entrichtet werden.

Finanzierung: Die Beschaffung von Finanzierungen als Ausländer in Thailand kann eine Herausforderung sein. Die meisten Ausländer beschaffen Finanzierungen aus ihren Heimatländern. Einige thailändische Banken bieten möglicherweise Finanzierungen für Ausländer an, aber die Anforderungen sind streng.

Steuerliche Auswirkungen: Beim Kauf von Immobilien in Thailand fallen verschiedene Steuern und Gebühren an, wie Übertragungsgebühren, Stempelsteuern, Quellensteuern und spezifische Unternehmenssteuern. Es ist wichtig, sich dieser Kosten bewusst zu sein, und rechtliche Beratung kann detaillierte Anleitung bieten.

Visa-Erwägungen: Der Besitz von Immobilien in Thailand gewährt keine Aufenthaltsrechte. Der Immobilienbesitz kann jedoch bei der Beantragung eines Langzeitvisums, wie eines Rentnervisums, unterstützen, sofern auch andere Anforderungen erfüllt sind.