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Italien

Rechtliche Aspekte beim Kauf von Off-Plan Immobilien in Italien:

  1. Vorvertrag (Compromesso): Diese rechtlich bindende Vereinbarung legt die Bedingungen des Verkaufs fest und erfordert in der Regel eine Anzahlung (typischerweise 10-30% des Kaufpreises).
  2. Öffentliche Urkunde (Atto): Der endgültige Vertrag, unterzeichnet vor einem italienischen Notar, bestätigt den Eigentümerwechsel der Immobilie. Darin wird auch die vereinbarte Zahlungsmethode festgelegt, und danach wird normalerweise der ausstehende Betrag gezahlt.
  3. Registrierung: Sobald der Atto unterzeichnet ist, registriert der Notar den Verkauf, sodass der Käufer als offizieller Eigentümer im italienischen Grundbuch eingetragen wird.

Zu berücksichtigende Gebühren beim Kauf von Off-Plan Immobilien in Italien:

  1. Mehrwertsteuer (IVA): Beim Kauf einer neuen Immobilie direkt von einem Bauträger oder Bauunternehmen müssen Sie Mehrwertsteuer zahlen. Nach dem letzten Update beträgt der Satz für Hauptwohnsitze 4%; für Nebenwohnsitze 10%.
  2. Registrierungssteuer: Statt Mehrwertsteuer zahlen Käufer von Bestandsimmobilien eine Registrierungssteuer. Sie beträgt 2% für Hauptwohnsitze und 9% für Nebenwohnsitze des im Vertrag angegebenen Immobilienwerts.
  3. Notargebühren: Die Gebühren für die notarielle Urkunde betragen zwischen 1-2% des im Vertrag angegebenen Immobilienwerts.
  4. Grundbuchsteuer (Imposta Catastale): Dies ist eine feste Gebühr für neue Immobilien, normalerweise zwischen €50 und €200.
  5. Anwaltskosten: Die Beauftragung eines Anwalts kann besonders für Ausländer vorteilhaft sein. Die Kosten betragen typischerweise rund 1-2% des Kaufpreises.
  6. Geometergebühren (Geometra): Wenn Sie einen Geometer beauftragen, um den Vorgang zu überwachen und die Einhaltung der örtlichen Bauvorschriften sicherzustellen, betragen die Kosten zwischen 1-2% des Kaufpreises.
  7. Bankgebühren: Wenn Sie Geld international überweisen oder eine Hypothek in Italien aufnehmen, sollten Sie Bankgebühren und mögliche Wechselkursschwankungen berücksichtigen.

WICHTIGE DETAILS UND FAKTOREN BEIM IMMOBILIENKAUF IN ITALIEN.

  1. Codice Fiscale (Steuercode):

Ausländer müssen vor Beginn des Kaufprozesses einen italienischen Steuercode (Codice Fiscale) beantragen, der für verschiedene Transaktionen erforderlich ist, einschließlich der Eröffnung eines Bankkontos und der Unterzeichnung eines Kaufvertrags.

  1. Finanzierungsregelung:

Legen Sie Ihr Budget fest und überlegen Sie, wie Sie den Immobilienkauf finanzieren werden, ob Sie bar bezahlen oder eine Hypothek aufnehmen werden.

  1. Rechtliche Vertretung:

Es wird dringend empfohlen, einen Rechtsvertreter oder Notar zu beauftragen, der Ihre Sprache spricht und mit dem italienischen Immobilienrecht vertraut ist, um bei rechtlichen Abläufen und Dokumentationen zu assistieren.

  1. Auswahl und Inspektion der Immobilie:

Sobald Sie eine Immobilie identifiziert haben, sollten Sie diese gründlich inspizieren, vorzugsweise mit einem Geometer, um ihren Zustand und Wert zu bewerten und sicherzustellen, dass keine rechtlichen Streitigkeiten oder Schulden damit verbunden sind.

  1. Proposta d’Acquisto (Kaufangebot):

Dies ist eine erste Vereinbarung, in der der Käufer ein Angebot abgibt, und wenn dieses vom Verkäufer akzeptiert wird, wird die Immobilie vom Markt genommen. In dieser Phase wird normalerweise eine Anzahlung geleistet.

  1. Contratto Preliminare (Vorvertrag):

Nach Annahme des Angebots wird ein Vorvertrag erstellt, der die Verkaufsbedingungen, den Endpreis und den Zeitplan der Transaktion festlegt. Eine weitere Anzahlung wird normalerweise geleistet, die die Gesamtsumme auf etwa 20-30% des Kaufpreises erhöht.

  1. Abschluss (Rogito):

Der endgültige Vertrag wird vor einem Notar unterzeichnet, der Restbetrag wird gezahlt, und das Eigentum wird übertragen. Der Notar registriert die Urkunde, wodurch der Käufer der offizielle Eigentümer wird.

  1. Steuern und Gebühren:

Käufer müssen verschiedene Steuern und Gebühren entrichten, einschließlich Registrierungssteuer, Hypothekensteuer, Katastersteuer, Notargebühren und Anwaltsgebühren, in der Regel etwa 9-10% des Kaufpreises für Einwohner und 10-11% für Nicht-Einwohner.

Eigentum und Aufenthalt: Keine Eigentumsbeschränkungen: Ausländer, sowohl EU- als auch Nicht-EU-Bürger, können ohne wesentliche Beschränkungen Eigentum in Italien erwerben. Aufenthaltsvisum auf Wahl: Italien bietet ein Aufenthaltsvisum auf Wahl für Nicht-EU-Bürger an, die Immobilien erwerben und über ausreichende Einkünfte verfügen. Steuerliche Überlegungen: Ausländische Eigentümer müssen die jährliche Gemeindesteuer (IMU) zahlen und können einkommensteuerpflichtig sein, wenn sie die Immobilie vermieten. Wenn die Immobilie nach 5 Jahren Besitz verkauft wird, ist jeder Gewinn von der Kapitalertragssteuer befreit.