Umfassender Leitfaden zum Immobilienkauf in Mexiko für ausländische Investoren
Immobilienkauf in Mexiko für EU-Bürger:
– EU-Bürger können in Mexiko Immobilien erwerben, allerdings gelten für küsten- und grenznahe Gebiete Sonderregelungen.
– In diesen „Sperrzonen“ (innerhalb von 50 km von der Küste und 100 km von internationalen Grenzen entfernt) müssen Sie eine „Fideicomiso“ (Banktreuhand) nutzen oder eine mexikanische Gesellschaft für Wohnimmobilien gründen.
Immobilienkauf für Nicht-EU-Bürger:
– Der Vorgang ist für Nicht-EU-Bürger ähnlich, einschließlich der Verwendung eines „fideicomiso“ in Sperrzonen.
– Außerhalb dieser Zonen ist ein direkter Besitz unabhängig von Ihrer Nationalität möglich.
Wichtige Schritte vor dem Kauf:
– Überprüfen Sie den rechtlichen Status: Stellen Sie sicher, dass die Immobilie einen eindeutigen Titel und keine Grundpfandrechte hat.
– Beauftragen Sie einen Anwalt: Wenden Sie sich an einen Anwalt mit Erfahrung im mexikanischen Immobilienbereich.
– Erstvereinbarung: Unterzeichnen Sie eine Vorvereinbarung und zahlen Sie eine Anzahlung.
– Due Diligence: Führen Sie gründliche Kontrollen der Immobilie durch.
– Endgültiger Vertrag: Unterzeichnen Sie den offiziellen Kaufvertrag und schließen Sie die Transaktion ab.
Zusätzliche Kosten und Regeln:
– Notargebühren: In Mexiko sind Notargebühren ein wesentlicher Bestandteil von Immobilientransaktionen.
– Erwerbssteuer: Zahlen Sie eine einmalige Steuer beim Immobilienerwerb.
– Fideicomiso-Kosten: Wenn Sie in einer Sperrzone kaufen, berücksichtigen Sie die Kosten für die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer Banktreuhand.
– Grundsteuern: Es fallen relativ niedrige jährliche Grundsteuern an.
Nach dem Kauf:
– Eigentumsurkunden: Stellen Sie sicher, dass Sie die Eigentumsurkunden für Ihr Eigentum erhalten.
– Einrichtung der Versorgungseinrichtungen: Sorgen Sie für den Anschluss von Wasser, Strom und anderen Versorgungseinrichtungen.
– Jährliche Steuern und Gebühren: Seien Sie auf laufende Kosten wie Grundsteuern und Treuhandgebühren vorbereitet.
Wohnsitz und Staatsbürgerschaft:
– Wohnsitz: Der Besitz von Immobilien in Mexiko gewährt nicht automatisch einen Wohnsitz.
– Aufenthaltsoptionen: Es stehen verschiedene Visa- und Aufenthaltsoptionen zur Verfügung, die im Laufe der Zeit zur Staatsbürgerschaft führen können.
Kauf zusätzlicher Immobilien:
– Mehrere Immobilien: Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Immobilien, die EU-Bürger außerhalb der Sperrzonen besitzen können.
– Zusätzliche Kosten: Beachten Sie die zusätzlichen Steuern und Gebühren für jede Immobilie.
– Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Stellen Sie sicher, dass alle Vorschriften eingehalten werden, insbesondere in Sperrzonen.