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Georgien

Leitfaden zum Immobilienkauf in Georgien (Land)

Willkommen zu unserem umfassenden Leitfaden für Ausländer, die sich für den Kauf einer Immobilie in Georgien interessieren. Dieser Leitfaden soll Ihnen alle notwendigen Informationen liefern, damit Sie sich sicher auf dem georgischen Immobilienmarkt zurechtfinden können.

1. Teilnahmeberechtigung und Wohnsitz:
– Ausländer haben das Recht, Immobilien in Georgien zu kaufen, ohne dass eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich ist.
– Eine Immobilieninvestition von mindestens $100,000 qualifiziert für die Aufenthaltserlaubnis.

2. Notwendige Unterlagen:
– Unterzeichneter Kaufvertrag.
– Auszug aus dem georgischen öffentlichen Register.
– Notarbescheinigungen.
– Reisepass oder Personalausweis.

3. Eigentumsüberprüfung:
– Führen Sie eine Due-Diligence-Prüfung für etwaige Schulden oder Hypotheken durch.
– Wenden Sie sich für Grundbuchanfragen an eine Anwaltskanzlei.

4. Kaufvorgang:
– Führen Sie eine gründliche Due-Diligence-Prüfung durch.
– Überprüfen Sie die Eigentums- und Eigentümerdaten im georgischen öffentlichen Register.
– Besorgen Sie sich eine offizielle Übersetzung des Registerauszugs.

5. Kauf bei Entwicklern:
– Zu den Optionen gehören bestehende oder im Bau befindliche Immobilien.
– Eine Anmeldung beim Finanzministerium ist erforderlich.

6. Gebühren und Steuern:
– Provisionsgebühr für Immobilienmakler.
– 1 % Grundsteuer.

7. Eigentumsbedingungen:
– Weißer Rahmen: Basis-Infrastruktur ohne Innendekoration.
– Schwarzer Rahmen: Nur Türen und Fenster.
– Grüner Rahmen: Fast fertig, letzte Handgriffe erforderlich.

8. Eigentumsbeschränkungen: Keine Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Eigentumsobjekte.

9. Schritte nach dem Kauf: Die Registrierung der Immobilie beim Grundbuchamt ist unerlässlich.

10. Kryptowährungskäufe: Möglich, aber die Umstellung auf Fiat-Währung wird empfohlen.

 

*Bankdarlehen: Nur für Einwohner verfügbar.

*Zeitrahmen: Der Kaufvorgang kann in der Regel innerhalb einer Woche abgeschlossen werden.

*Mieteinkommenssteuer: Im Allgemeinen wird eine Steuer von 20 % erhoben, mit Alternativen für die Vermietung von Wohnimmobilien.