Immobilienkauf in der Türkei: Eine Kurzanleitung
1. Allgemeine Vorgehensweise:
– Wählen Sie Ihre Wunschimmobilie aus und stellen Sie sicher, dass diese über die erforderlichen rechtlichen Qualifikationen verfügt.
– Eröffnen Sie ein türkisches Bankkonto für den Kaufbetrag.
– Holen Sie eine Immobilienbewertung und -genehmigung von einem Experten der türkischen Regierung ein.
– Übertragen Sie die Eigentumsurkunde bei offiziellen „Noter“-Büros.
– Zahlen Sie Geld auf das Konto des Verkäufers ein und erhalten Sie Ihre Eigentumsurkunde.
– Basierend auf dem Immobilienwert können Sie einen vorübergehenden Aufenthalt und eventuell die türkische Staatsbürgerschaft beantragen.
2. Wichtige Regeln für den Immobilienkauf:
– Keine Einkäufe in Militär- oder Sicherheitszonen.
– Ausländer können bis zu 30 Hektar besitzen.
– Eine Immobilie im Wert von 400.000 US-Dollar gewährt eine zweijährige, verlängerbare Aufenthaltserlaubnis. Eigentum kann auch zu einem dauerhaften Wohnsitz und der Staatsbürgerschaft führen.
– Ausländer können maximal 10 % der Immobilien in einer bestimmten Region erwerben.
– Für den Bau gekaufte Grundstücke müssen innerhalb von zwei Jahren bebaut werden.
– Immobilienkaufverträge müssen in offiziellen türkischen Beratungsbüros abgeschlossen werden.
– Stellen Sie sicher, dass Ihr Heimatland für Immobilienkäufe in der Türkei berechtigt ist.
– Um einen dauerhaften Wohnsitz und die Staatsbürgerschaft anzustreben, kaufen Sie Immobilien von einem türkischen Staatsangehörigen.
3. Wesentliche Dokumente:
– Reisepass und Fotos (zwei 3×4).
– Wohnsitznachweis aus dem Heimatland.
– Türkisches Bankkonto und lokale Steuernummer.
– Für die Übertragung der Eigentumsurkunde: Original und übersetzter Reisepass, Fotos beider Parteien, Dokumente der Bezirksgemeinde, Erdbebenversicherungspapiere und bei Bedarf ein offizieller Übersetzer.
4. Steuern:
– Übertragungsgebühren: 2 % sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer, basierend auf dem angegebenen Immobilienwert.
– Mehrwertsteuer: Generell 18 %. Immobilien unter 150 qm 1 % MwSt. verrechnen.
– Stempelsteuer: 0,15 % – 0,75 % basierend auf dem Vertragswert.
– Mieteinkommenssteuer: Staffelung von 15 % – 35 %.
– Grundsteuern: Wohnhäuser (0,1 %), andere Gebäude (0,2 %), Grundstücke (0,1 %), landwirtschaftliche Flächen (0 %) und unbebaute Grundstücke (0,3 %).
– Kapitalertragssteuer: Grenzsteuersatz von 15 % – 35 % für Immobilien, die nach dem 1. Januar 2007 im Besitz sind und länger als 5 Jahre gehalten werden.
– Erbschaftssteuer: Zwischen 1 % und 30 % basierend auf dem Vermögenswert.
Stellen Sie sicher, dass Sie einen Anwalt konsultieren, um die aktuellsten Informationen und eine persönliche Beratung zu erhalten.