- Steuernummer (AFM) erwerben:
Vor dem Erwerb von Eigentum müssen Ausländer eine griechische Steuernummer (AFM) bei den griechischen Steuerbehörden beantragen. Diese ist für alle steuerlichen Angelegenheiten in Griechenland notwendig.
- Ein griechisches Bankkonto eröffnen:
Nichtansässige sollten ein griechisches Bankkonto eröffnen, das zur Abwicklung der Zahlung und zur Überweisung von Geldern nach Griechenland erforderlich ist.
- Rechtliche Vertretung wählen:
Die Beauftragung eines lokalen Anwalts ist entscheidend, um die Rechtmäßigkeit der Immobilie zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle Dokumente korrekt bearbeitet werden.
- Auswahl der Immobilie und Sorgfaltspflicht (Due Diligence):
Nach der Auswahl einer Immobilie wird Ihr Anwalt eine Sorgfaltspflicht durchführen und Eigenschaftsdetails, Eigentum, Belastungen und ausstehende Schulden überprüfen.
- Vorläufige Vereinbarung:
Es wird eine Vorläufige Kaufvereinbarung aufgesetzt, die die Bedingungen, Konditionen und den Abschlusstermin festlegt, und eine Anzahlung (üblicherweise 10%) wird geleistet.
- Endgültige Vereinbarung:
Die Endgültige Kaufvereinbarung wird vor einem Notar unterzeichnet, der die Transaktion überprüft und aufzeichnet, und der verbleibende Saldo wird bezahlt.
- Grundbuchamt:
Nach der Unterzeichnung muss die Urkunde beim Grundbuchamt oder beim Katasteramt registriert werden.
- Steuern und Gebühren:
Der Käufer ist für die Grunderwerbsteuer oder Mehrwertsteuer, Notargebühren, Anwaltsgebühren und Registrierungsgebühren verantwortlich, die in der Regel etwa 10-15% des Immobilienwerts betragen.
Eigentum und Aufenthalt: Eigentumsrechte: Griechenland legt Ausländern gegenüber keine Beschränkungen beim Eigentumserwerb auf. Golden Visa Programm: Nicht-EU-Bürger, die €250.000 oder mehr in griechische Immobilien investieren, können durch das Golden Visa Programm einen griechischen Aufenthaltstitel erhalten. Steuerliche Auswirkungen: Ausländische Immobilieneigentümer unterliegen verschiedenen Steuern, einschließlich der jährlichen Grundsteuern, und können einkommensteuerpflichtig sein, wenn sie die Immobilie vermieten. Es gibt zusätzliche, wiederkehrende Ausgaben und Steuern, wie die Einheitliche Immobilieneigentumssteuer (ENFIA).